AGB / GC
Allgemeine Geschäftsbedingungen PMM MODELS (nachfolgend Agentur genannt)
Stand 11/2007
A. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Model, Agentur und
Kunden verbindlich.
2. Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen der Agentur und dem Model ist der zwischen
diesen geschlossene Hauptvertrag.
Die AGB gelten neben diesem ausschließlich, soweit nicht im Einzelfall ausdrückliche Vereinbarungen getroffen wurden, die durch Vertragszusätze
oder Nachträge schriftlich zu fixieren und von beiden Seiten zu signieren sind.
3. Es findet keine allgemeine Vermittlung statt. Die Agentur behält sich vor, Aufträge zu prüfen und ggf. abzulehnen, sollten durch diese die Interessen
der Agentur bzw. die des jeweiligen Models nicht gewahrt werden.
B. Kunde
B.I. Allgemeines
1. Sämtliche Angebote, Lieferungen, elektronische Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich zu den folgend
aufgeführten Geschäftsbedingungen.
Sie gelten mit Entgegennahme der Lieferung, Leistung oder des Angebots als vereinbart.
2. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden, auf die in welcher Form auch immer verwiesen wird, wird hiermit widersprochen. Ausnahmen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Leistungen, Lieferungen etc.
4. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Zustand oder Qualität des jeweiligen Mediums betreffen, sind innerhalb von 48
Stunden nach Empfang mitzuteilen. Für Fehler in elektronischen Übertragungen kann die Agentur nicht haftbar gemacht werden.
5. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der Nutzung des Mediums, die Art der beabsichtigten Nutzung anzugeben.
6. Die Nutzung bedarf einer ausdrücklichen Freigabeerklärung durch die Agentur. Der Kunde ist hierbei verpflichtet Verwendungszweck, Auflagenhöhe
und Verbreitungsgebiet offen darzulegen. Erfolgt dies nicht oder nicht wahrheitsgemäß, behält die Agentur sich das Recht vor, nachträglich das ihr
zustehende Budget bzw. die jeweiligen Honorare einzufordern. Die Freigabe erfolgt schriftlich. Mit Rechnungsstellung gilt die Freigabe als erteilt. Wird das
vereinbarte Honorar nicht gezahlt, gelten die Nutzungsrechte als nicht übertragen. Der Anspruch seitens der Agentur auf Bezahlung der gestellten
Rechnung verfällt nicht. Durch Leistung von Schadensersatz oder Zahlung sonstiger Kosten und Gebühren, werden keine Nutzungsrechte erworben.
7. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung,
Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch die Agentur. Dies gilt auch und
insbesondere für elektronische Medien. Abgesehen von einem Backup zu Sicherungszwecken, unterliegen Kopien etc. den vorangestellten Bedingungen.
8. Durch die Agentur erstelltes Material bleibt stets Eigentum des Unternehmens. Es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des
Urheberrechts zur Verfügung gestellt.
9. Bilder, ob genutzt oder nicht genutzt, sind spätestens innerhalb von drei Monaten nach Lieferung zurückzugeben bzw. die entsprechenden Dateien zu
löschen. Die Archivierung des Materials durch den Kunden bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Agentur und ist honorarpflichtig.
B.II. Honorare
1. Jede Nutzung der Medien ist kostenpflichtig, es sei denn, es wird ausdrücklich mit der Agentur abweichendes vereinbart.
2. Manipulationen des Materials sind generell nicht gestattet.
3. Nutzungsentgelte richten sich nach Medium, Art und Umfang des Auftrages und der Nutzung. Sie orientieren sich nach den gesetzlichen Tarifen.
4. Angebote verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Rabatte oder sonstige Nachlässe müssen nach Vereinbarung schriftlich fixiert werden, um Gültigkeit zu erhalten.
6. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung im Rahmen des angegebenen Zweckes, des genannten Umfangs, Zeitraums und das vereinbarte
Verbreitungsgebiet. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Agentur.
7. Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Agentur-Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe
des fünffachen Nutzungshonorars fällig. Wurde das Material aus Werbegründen kostenfrei überlassen, orientiert sich der Schadensersatzanspruch aus
den gesetzlich-tariflichen Vorgaben in fünffacher Höhe.
8. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
9. Angebote erfolgen im Rahmen des Full-Service als Komplett-Angebote. Darin enthalten sind sämtliche Honorare für Team und Assistenz. Spesen werden
gesondert abgerechnet und sind ab 1000 Euro Gesamtkosten im Vorfeld vom Kunden zumindest zu einem 1/3 Teil zu erstatten.
10. Weist die jeweilige Rechnung keine andere Zahlungsfrist auf, sind Honorare spätestens nach 30 Tagen zu zahlen. Ein Widerspruch hat binnen 48
Stunden nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit
10% p.a. zu verzinsen.
Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur im Falle unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen des
Kunden zulässig.
B.III. Gebühren, Kosten
1. Für alle Bildlieferungen/-produktionen werden Bearbeitungsgebühren, Material und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des
entstandenen Aufwandes ergeben. Sind aufgrund des Kundenwunsches spontane Änderungen notwendig, die höhere Kosten verursachen, werden
diese der Rechnung nachträglich zugerechnet. Verrechnungen jeglicher Art können nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungskosten erwirbt der
Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.
2. Mit der Lieferung von bestellten Medien wird ein Leihverhältnis begründet, das innerhalb der ersten drei Monate kostenfrei ist, sofern die beabsichtigte
Nutzung bei der Bereitstellung oder innerhalb drei Wochen nach Lieferung gemeldet wurde. Nach Ablauf dieser Frist werden Blockierungskosten von
1 Euro pro Tag und Objekt berechnet.
3. Für verlorene, beschädigte oder nicht zurückgegebene Bildvorlagen ist Schadensersatz zu leisten. Mit Bezahlung eines Schadensersatzbetrages
erwirbt der Kunde weder Nutzungsrechte noch Eigentum an dem betreffenden Medium.
Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe,
Veränderung oder Weitergabe des Materials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen,
vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche.
4. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des
Nutzungshonorars bzw. der dabei tariflich geltenden Entgelte zu zahlen.
5. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Material ist Schadensersatz zu leisten, ohne die Agentur die Höhe des Schadens
nachzuweisen hat, in Höhe von:
50 Euro pro s/w- oder Farbabzug oder KB-Duplikat
120 Euro pro Mittel- oder Großformat-Duplikat
800 Euro pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat (Preis kann je nach Wert des Objektes nach oben variieren)
1500 Euro pro nicht reproduzierbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat (Preis kann je nach Wert des Objektes nach oben variieren)
1000 Euro Video-Duplikat (im entsprechenden Format)
3000 Euro Video- Unikat (Preis kann je Wert des Materials nach oben variieren)
5000 Euro Video-Unikat nicht reproduzierbar (Preis kann je nach Wert des Materials nach oben variieren)
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen.
Grundsätzlich bleibt den Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer Schaden eingetreten ist.
Bei fehlendem
Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung, welches Material an welcher Stelle in welcher Art und Weise
verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars oder der tariflichen Vorgaben zu zahlen.
B. IV. Sonstiges
1. Alle Medien sind wie Originale zu behandeln.
Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am künstlerischen Urheberrecht übertragen.
Das
Material wird von der Agentur nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgter Verwendung sofort wieder
zurückzugeben oder zu vernichten bzw. angemessen zu archivieren, sofern dies Bestandteil des Vertrages ist.
Die vertraglich eingeräumten
Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang.
Wiederholungen oder sonstige Überschreitungen der ursprünglich
eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der Agentur erlaubt.
Außer in Fällen von Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit haftet die Agentur nicht für Schäden, die durch das Laden einer gelieferten Datei in elektronische Systeme entstehen.
2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes ist nicht gestattet.
Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Bei
Verstößen hiergegen ist die Agentur berechtigt, das Fünffache des für die Verwendungsart fälligen Honorars oder des ursprünglich vereinbarten
Honorars zu berechnen.
Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort oder Schrift, die das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen
verletzten können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.
3. Dia-Duplizierung, Internegative, Reproduktionen oder die elektronische Speicherung von Bilddaten und Vergrößerungen für Archivzwecke des
Kunden sowie die Weitergabe von Bildern, Bilddaten und Nutzungsrechten an Dritte sind nicht gestattet.
Sonderfälle bedürfen der schriftlichen
Genehmigung der Agentur.
Der Besteller ist verpflichtet, der Agentur ohne Aufforderung Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ohne
Genehmigung der Agentur Material dupliziert, sonstige Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt oder digitale Daten gespeichert hat.
Alle mit unserer
Genehmigung angefertigten Kopien etc. sind uns nach Verwendung auszuhändigen.
4. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw.
Besteller trägt die Verantwortung für seine Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine
abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text, z.B. durch Ausschnittvergrößerung, übernimmt die Agentur keine Haftung. Bei
Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
5. Außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernimmt die Agentur keine Schadensersatzforderungen, die sich aus der Verwendung
unserer Bilder ergeben sollten.
Der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerkes oder sonstigen Mediums trägt in jedem Falle die Verantwortung selbst,
auch die aus dem Recht am eigenen Bild.
6. Die Weitergabe des Bildmaterials oder von Nachdruckrechten an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die Agentur.
7. Die Agentur behält sich die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennt Klauseln, nach denen
mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.
8. Der Besteller haftet gegenüber der Agentur bis zum unversehrten Wiedereintreffen des Materials, auch wenn es weitergegeben wird.
Dies gilt vereinbarungsgemäß auch, wenn Bilder auf Wunsch des Bestellers an einen Dritten ausgeliefert werden.
9. Versandrisiko und Kosten für die Rücksendung trägt der Besteller auch wenn die Rücksendung durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen
wird.
Als unvollständig wird auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet, etwaige Restaurierungs- und Verwaltungskosten seitens
der Agentur gehen zu Lasten des Bestellers.
B.V. Urheberrecht, Belegexemplar
1. Die Agentur verlangt unter Hinweis auf §13 UrhG ausdrücklich einen Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung
zum jeweiligen Bild bestehen kann. Vermerkt werden muss der Urheber. Sollte die Agentur nicht direkter Urheber sein, gibt sie diesen bei Überlassung
des Nutzungsrechts deutlich an.
Sammelbildnachweise reichen nur aus, wenn sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild
vornehmen lässt.
Unterbleibt die Namensnennung, so hat die Agentur bzw. der jeweilige Urheber Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlages
von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
Außerdem ist unverzüglich nach Nutzung genau anzugeben, welches Bild
in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde.
2. Punkt B.V.1. gilt für alle Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarungen getroffen wurden.
3. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.
4. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind gem. § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos der Agentur
zuzuschicken.
C. Model
C.I. Buchung
1. Die Agentur vertritt die Interessen des Models und gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Models ab. Als Kunde gilt
derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
2. Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision bzw. die Beträge für weiterführende Leistungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart
wurde.
3. Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der
Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das
Model mit dem Provisionsanspruch der
Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
4. Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen. Er verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu
unterlassen.
5. Buchungen sind für beide Seiten verbindlich, wenn sie durch die Agentur schriftlich bestätigt wurden.
C.II. Annullierung
1. Eine Buchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur
Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine
Durchführung der Buchung wirtschaftlich
unzumutbar machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
2. Erfolgt eine Annullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, ist das vereinbarte
Modellhonorar zu bezahlen.
3. Die Frist für eine Annullierung hängt vom jeweiligen Auftrag ab und wird im Shooting oder Model-Release-Vertrag geregelt.
C.III. Arbeitszeit
1. Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4
Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die
Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00
Uhr bis 18.00 Uhr mit 30 Minuten Mittagspause.
2. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden
zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungen wie
Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.
3. Überstunden werden mit 15 % des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde
vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit 1 Stunde
wird aus Kulanz nicht berechnet.
C.IV. Honorar
Das Modellhonorar umfasst das Tageshonorar und das Entgelt für Nutzungsrechte zzgl. anfallender MwSt.
C.V. Reisekosten
1. Die An- und Abreise des Models zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder
teilweise während der üblichen Arbeitszeit von
Models erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt:
bis zu 2 Arbeitstage: 1 Tageshonorar,
bis zu 4 Arbeitstage: 1/2 Tageshonorar,
ab 5 Arbeitstage: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über
einen ganzen Arbeitstag.
2. Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Models werden Übernachtungs- und
Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden
nur ab Stadtgrenze erstattet.
3. Bei Reisen werden die entstandenen Reise- Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder
pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege. Ist das Model für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig,
so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.
4. Spesen ab 1000 Euro sind vom Kunden vorzufinanzieren, mindestens mit 1/3 des Gesamtaufwandes.
C.VI. Zahlungskonditionen
Das Honorar einschließlich aller weiteren Posten ist nach Rechnungserhalt rein netto zu bezahlen.
C.VII. Reklamationen, Haftung
1. Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die
Reklamationsgründe darzulegen. Sodann ist das Model ausdrücklich
von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Für Hairstyling, Styling und Make-up ist das Modell nicht verantwortlich. Bei
Reklamationen, die vom Kunden
nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für das
spezifische Model einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Model dennoch
Aufnahmen
gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.
2. Bei schuldhafter Verspätung des Modells hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist
dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur
teilweise möglich, so verliert das Model
seinen anteiligen Honoraranspruch.
3. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die
Haftung des Models sowie seiner Agentur ist auf
das zweifache Gesamthonorar beschränkt,
ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
J. Stillschweigen
1. Die Parteien verpflichten sich über interne Angelegenheiten und alle anderen Belange
die einzelne Buchung betreffend Stillschweigen zu wahren.
2. Diese Verpflichtung gilt unbefristet und ist nicht durch Nebenabreden abdingbar.
K. Schlussbestimmung
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen
von diesen Buchungsbedingungen nur nach
vorheriger Absprache mit der Agentur
vorzunehmen und es zu unterlassen, Modelle während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder
Buchungsergänzungen anzuhalten.
3. Werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages gesetzlich unwirksam, bleibt die Gültigkeit
der restlichen Paragraphen unberührt. Ungültige
Bestimmungen sind einvernehmlich zu
ersetzen durch jene, die der gemeinsamen Interessenlage sowie dem gewünschten
wirtschaftlichen
Zweck entsprechen. Lücken in diesem Vertrag werden ebenfalls gemäß diesem
Punkt behandelt.
4. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Berlin.
5. Erfüllungsort ist Berlin/ Deutschland.